In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, was auch für Beamtenanwärter gilt. Diese dürfen sich jedoch unabhängig von ihrem Einkommen in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern lassen. Andere Arbeitnehmer müssen für den Eintritt in die private Krankenversicherung dagegen eine bestimmte Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Obwohl Beamtenanwärter die Wahlfreiheit besitzen, sind so gut wie alle Anwärter in der privaten Krankenkasse krankenversichert.
Der Grund hierfür ergibt sich durch das besondere Krankenversorgerecht für alle Beamte. Sie erhalten von ihrem Dienstherrn stets eine sogenannte Beihilfe. Die Beihilfe ist ein Zuschuss, der eventuell entstehende Krankheitskosten zu einem bestimmten Betrag teilweise übernimmt. Die Kosten, welche nicht durch die Beihilfe gedeckt werden, müssen durch eine Restkostenversicherung abgedeckt werden. Hierfür bieten private Krankenversicherungen spezielle Beihilfetarife, die günstiger als eine reine Krankenversicherung sind. Durch die Kombination von Beihilfe und dem Tarif der privaten Krankenversicherung sind dann die Kostenrisiken zu 100 Prozent gedeckt.
Die Beihilfetarife bietet die gesetzliche Krankenversicherung dagegen nicht. Dadurch verzichten Beamtenanwärter, die sich gesetzlich versichern lassen, sozusagen auf den Beihilfezuschuss. Sie zahlen nun den vollen Beitragssatz allein, während sich ansonsten Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten teilen würden. Da schon Beamtenanwärter oft recht gut verdienen sind die Beiträge nicht gerade günstig. Deswegen ist es nur in Ausnahmefällen empfehlenswert sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern zu lassen.
Gut zu wissen ist nämlich auch, dass nicht nur der Beamtenanwärter von einem staatlichen Zuschuss profitieren. Auch Ehepartner und Kinder erhalten in der Regel ebenfalls Beihilfe. So kann sich die private Krankenversicherung nicht nur für einen selbst, sondern für die ganze Familie lohnen.
Der Beihilfesatz ist nicht für alle Beamten einheitlich geregelt. So gelten für Bundesbeamte andere Regelungen als für Landes- und Kommunalbeamte. Auch jedes Bundesland verfügt noch über eine eigene Beihilfeverordnung. So hängt es vom Dienstherrn ab, welche Aufwendungen im Einzelfall beihilfefähig sind, wobei die Leistungen sich hierbei an deren der gesetzlichen Krankenkasse orientieren.
Genaue Sätze können aufgrund der Unterschiede zwar nicht genannt werden. In den meisten Bundesländern erhalten ledige Beamten ohne Kinder jedoch einen Beihilfesatz von 50 Prozent. Mit einem berücksichtigungsfähigen Ehepartner oder Lebenspartner erhält der Beamte bis zu 70 Prozent und mit Kindern bis zu 80 Prozent. Ein Beamter in Ruhezustand erhält mindestens 70 Prozent.
Wie erwähnt, benötigen Beamtenanwärter keine komplette Krankenversicherung, sondern lediglich einen Ergänzungstarif. So kommen sie vergleichsweise günstig in den Genuss einer privaten Krankenversicherung. Wie viel der Beamtentarif schlussendlich kostet, hängt vom Versicherten selbst ab. Ein Vergleich zu verschieden Tarifen kann LINK gefunden werden. Ein Unterschied zu gesetzlicher Krankenversicherung besteht darin, dass der Beitrag nicht durch das Einkommen bestimmt wird. Es kommt stattdessen nur darauf an, welche Leistungen enthalten sind. Diese werden vom Versicherten auf Wunsch zusammengestellt. Beamtenanwärter sollten immer davor prüfen, welche Ausgaben durch den Dienstherrn erstattet werden und dann die Leistungen so wählen, dass alle wichtigen Behandlungen und Medikamente bezuschusst werden.
Das Alter und der Gesundheitszustand beeinflussen maßgeblich die Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung. Jedoch wurde durch die Öffnungsaktion der Krankenversicherungen geregelt, dass Beamte nicht mehr aufgrund dieser Faktoren abgelehnt werden können und die Beiträge höchsten 30 Prozent über dem Normaltarif liegen dürfen.
Beamtenanwärter werden in der Regel mit oft sehr günstigen Tarifen gelockt. Nach der Verbeamtung wechseln sie dann automatisch in den normalen Beihilfetarif. Als Beamtenanwärter ist es deshalb wichtig, sich nicht nur von den günstigen Einstiegstarifen überzeugen zu lassen. Viel wichtiger sind die Tarife, die als ausgebildeter Beamter gezahlt werden müssen, da diese über einen viel längeren Zeitraum bestand haben. Da eine Krankenversicherung meistens nicht mehr so schnell gewechselt wird, sollte sich bei der Wahl genügend Zeit gelassen werden, um die einzelnen Tarife der Krankenversicherungen genau vergleichen zu können.