Grundsätzlich ist jede Person vom Gesetz her verpflichtet, sich kranken zu versichern. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen verschiedenen Berufsgruppen, die sich jeweils unterschiedlich versichern lassen können. So gibt es neben der gesetzlichen Krankenversicherung noch die die private Krankenversicherung, auf welche unter anderem Beamtenanwärter zurückgreifen können.
Ähnlich wie Angestellte haben Beamtenanwärter Anspruch auf Zuschüsse bei den Kosten für die Gesundheitsversorgung. Hier wird dann von der sogenannten Beihilfe gesprochen. Beamtenanwärter, die sich privat versichern, können auf die Beihilfe durch den Dienstherrn zurückgreifen. Wer sich jedoch freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern lässt, hat keinen Anspruch auf eine Beihilfe. Deshalb ist es für viele Beamtenanwärter besonders attraktiv in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Der Unterschied zu anderen Angestellten ist, dass der Zuschuss zu durch den Dienstherrn nicht auf die monatlichen Kosten der Krankenversicherung, sondern auf tatsächlich anfallenden Krankheitskosten gewährt wird. Der Versicherte geht dabei immer in Vorleistung und lässt sich dann einen Anteil der angefallenen Kosten durch seinen Dienstherrn erstatten. Die restlichen Kosten müssen dann noch in einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden.
Wie hoch die Beihilfe ausfällt hängt vom Beamtenanwärter und Bundesland ab. In der Regel befindet sie sich der Satz jedoch zwischen 50 und 80 Prozent. In diesem Umfang erstattet der Dienstherr dann die Kosten für die Gesundheitsversorgung des Beamtenanwärters. Der Beihilfeanspruch besteht dabei bis hin zur Pension. Auch Ehepartner und Kinder können von der Beihilfe unter bestimmten Voraussetzungen profitieren.
Aktive Beamte, die keine Ehepartner und maximal ein Kind besitzen, können davon ausgehen, dass ihre Beihilfe 50 Prozent beträgt. Mit mehreren Kindern und einem Ehegatten steigt der Satz dann auf meist 70 Prozent. Nur in Einzelfällen werden wirklich ganze 80 Prozent erstattet. Einzige Ausnahme bilden bestimmte Beamtengruppen wie die Polizei und Feuerwehr. Wer dort arbeitet, muss teils von einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgehen und bekommt deswegen 100 Prozent der Krankheitskosten wieder erstattet.
Einer der wohl größten Vorteile ist, dass Beamtenanwärter in einer privaten Krankenversicherung von günstigen Tarifen profitieren können, welche sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bekommen würden. Durch die Beihilfe fällt der Betrag nicht sehr hoch aus und zudem muss nicht ein höherer Beitrag gezahlt werden, wenn die Besoldung hoch ausfällt. Grundsätzlich sind die Beiträge nicht an das Einkommen gekoppelt wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Durch die private Versicherung können zahlreiche Vorteile in Anspruch genommen werden, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht gegeben wären. So zum Beispiel kürzere Wartezeiten beim Arzt, hochwertige Leistungen beim Zahnarzt und zum Teil auch die Möglichkeit alternativmedizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. In einer gesetzlichen Krankenversicherung würden hierfür entsprechend hohe Beiträge verlangt werden und viele Medikamente würde von der Krankenkasse erst gar nicht übernommen werden.
In der privaten Krankenversicherung kann der Beamtenanwärter seinen Versicherungsschutz selbst festlegen und genießt die Leistungen dann ein Leben lang. Nicht so in der gesetzlichen Krankenkasse. Dort legt der Gesetzesgeber den Leistungsumfang fest und kann diesen auch jederzeit kürzen und ändern.
Zu guter Letzt profitiert nicht nur der Beamtenanwärter von den zahlreichen Leistungen, die private Krankenkassen bieten. Auch Familienangehörige können das Leistungsangebot in Anspruch nehmen und in die private Krankenversicherung eintreten. Mit der Beihilfe, die meistens auch für sie gilt, können sie sich dann günstig mitversichern lassen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sich als Beamtenanwärter in den meisten Fällen immer lohnt, in die private Krankenversicherung einzutreten. Besonders für Beamtenanwärter ist ein früher Wechsel ratsam, da die monatlichen Prämien bei einem Eintritt in jungen Jahren in der Regel dann noch niedriger ausfallen. Ob es sich für einen selbst lohnt, in die private Krankenversicherung zu wechseln, dazu sollte sich bestenfalls beraten gelassen und verschiedenen Tarife miteinander verglichen werden. Dies alles ist auf LINK möglich.
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, was auch für Beamtenanwärter gilt. Diese dürfen sich jedoch unabhängig von ihrem Einkommen in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern lassen. Andere Arbeitnehmer müssen für den Eintritt in die private Krankenversicherung dagegen eine bestimmte Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Obwohl Beamtenanwärter die Wahlfreiheit besitzen, sind so gut wie alle Anwärter in der privaten Krankenkasse krankenversichert.
Der Grund hierfür ergibt sich durch das besondere Krankenversorgerecht für alle Beamte. Sie erhalten von ihrem Dienstherrn stets eine sogenannte Beihilfe. Die Beihilfe ist ein Zuschuss, der eventuell entstehende Krankheitskosten zu einem bestimmten Betrag teilweise übernimmt. Die Kosten, welche nicht durch die Beihilfe gedeckt werden, müssen durch eine Restkostenversicherung abgedeckt werden. Hierfür bieten private Krankenversicherungen spezielle Beihilfetarife, die günstiger als eine reine Krankenversicherung sind. Durch die Kombination von Beihilfe und dem Tarif der privaten Krankenversicherung sind dann die Kostenrisiken zu 100 Prozent gedeckt.
Die Beihilfetarife bietet die gesetzliche Krankenversicherung dagegen nicht. Dadurch verzichten Beamtenanwärter, die sich gesetzlich versichern lassen, sozusagen auf den Beihilfezuschuss. Sie zahlen nun den vollen Beitragssatz allein, während sich ansonsten Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten teilen würden. Da schon Beamtenanwärter oft recht gut verdienen sind die Beiträge nicht gerade günstig. Deswegen ist es nur in Ausnahmefällen empfehlenswert sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern zu lassen.
Gut zu wissen ist nämlich auch, dass nicht nur der Beamtenanwärter von einem staatlichen Zuschuss profitieren. Auch Ehepartner und Kinder erhalten in der Regel ebenfalls Beihilfe. So kann sich die private Krankenversicherung nicht nur für einen selbst, sondern für die ganze Familie lohnen.
Der Beihilfesatz ist nicht für alle Beamten einheitlich geregelt. So gelten für Bundesbeamte andere Regelungen als für Landes- und Kommunalbeamte. Auch jedes Bundesland verfügt noch über eine eigene Beihilfeverordnung. So hängt es vom Dienstherrn ab, welche Aufwendungen im Einzelfall beihilfefähig sind, wobei die Leistungen sich hierbei an deren der gesetzlichen Krankenkasse orientieren.
Genaue Sätze können aufgrund der Unterschiede zwar nicht genannt werden. In den meisten Bundesländern erhalten ledige Beamten ohne Kinder jedoch einen Beihilfesatz von 50 Prozent. Mit einem berücksichtigungsfähigen Ehepartner oder Lebenspartner erhält der Beamte bis zu 70 Prozent und mit Kindern bis zu 80 Prozent. Ein Beamter in Ruhezustand erhält mindestens 70 Prozent.
Wie erwähnt, benötigen Beamtenanwärter keine komplette Krankenversicherung, sondern lediglich einen Ergänzungstarif. So kommen sie vergleichsweise günstig in den Genuss einer privaten Krankenversicherung. Wie viel der Beamtentarif schlussendlich kostet, hängt vom Versicherten selbst ab. Ein Vergleich zu verschieden Tarifen kann LINK gefunden werden. Ein Unterschied zu gesetzlicher Krankenversicherung besteht darin, dass der Beitrag nicht durch das Einkommen bestimmt wird. Es kommt stattdessen nur darauf an, welche Leistungen enthalten sind. Diese werden vom Versicherten auf Wunsch zusammengestellt. Beamtenanwärter sollten immer davor prüfen, welche Ausgaben durch den Dienstherrn erstattet werden und dann die Leistungen so wählen, dass alle wichtigen Behandlungen und Medikamente bezuschusst werden.
Das Alter und der Gesundheitszustand beeinflussen maßgeblich die Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung. Jedoch wurde durch die Öffnungsaktion der Krankenversicherungen geregelt, dass Beamte nicht mehr aufgrund dieser Faktoren abgelehnt werden können und die Beiträge höchsten 30 Prozent über dem Normaltarif liegen dürfen.
Beamtenanwärter werden in der Regel mit oft sehr günstigen Tarifen gelockt. Nach der Verbeamtung wechseln sie dann automatisch in den normalen Beihilfetarif. Als Beamtenanwärter ist es deshalb wichtig, sich nicht nur von den günstigen Einstiegstarifen überzeugen zu lassen. Viel wichtiger sind die Tarife, die als ausgebildeter Beamter gezahlt werden müssen, da diese über einen viel längeren Zeitraum bestand haben. Da eine Krankenversicherung meistens nicht mehr so schnell gewechselt wird, sollte sich bei der Wahl genügend Zeit gelassen werden, um die einzelnen Tarife der Krankenversicherungen genau vergleichen zu können.